Eine Vielzahl von Anbietern für Dachbeschichtung und fehlende allgemein verbindliche Standards machen es für den Kunden oft sehr schwierig, die richtige Auswahl zu treffen.
Anbieter, welche nicht dezidiert Leistungen, Fabrikat und Hersteller des Verarbeitungs- materials in Ihren Angeboten als festen Vertragsbestandteil ausweisen sowie ihre
vollständige Firmierung mit Angabe von Adresse, Telefon, Steuer- und Betriebsnummer
etc. preisgeben, bieten keine objektive Vergleichsbasis!
Jeder Handwerker muss das verwendete Verarbeitungsprodukt (Farbe, Grundierung etc.)
exakt nach Vorgabe der technischen Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers verarbeiten
und haftet dafür im Rahmen der Gewährleistung 5 Jahre nach BGB bzw. 4 Jahre nach VOB.
Die vom Hersteller angegebenen Produkteigenschaften (=> Produkthaftung) sowie evtl. Herstellergarantien setzen eine fachgerechte Verarbeitung voraus!
Daher ist die Angabe und Information über das Produkt oft entscheidender als pauschale, unspezifische „Garantieversprechen“ vieler Anbieter (z.B. 10 Jahre Garantie oder „Garantie
auf Kulanz“), welche oft nur Lockangebote sind, die im Ernstfall ins Leere laufen könnten.